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QUALIFACTION » HOTELBEWERTUNGSSYSTEM » Wie gehe ich mit Bewertungen um

Wie gehe ich mit Bewertungen um

Kein Gastgeber erhält gern negative Kritiken. Diese können jedoch berechtigt sein. Es liegt an Ihnen, wie Sie mit Kritiken umgehen und was Sie daraus machen.

Nachdem die Leistungen und der Service von Hotel zu Hotel sehr unterschiedlich ausfallen, war es nur eine Frage der Zeit bis der Unmut vieler Gäste über Foren und Bewertungsportale an die Öffentlichkeit getragen wurde. Bei Kritiken sollte man als Hotelier ständig bestrebt sein, zwischen berechtigter und unberechtigter Kritik zu unterscheiden.

Berechtigte Kritik

Stellungnahme des Gastgebers

Wenn ein Gast eine schlechtere Note als erwartet abgibt und dies damit begründet, dass das Poolwasser im Hallenbad fast die ganze Woche unter 15° Celsius lag, ist dies sicher eine berechtigte Kritik. Wenn Ihnen dieser Umstand als Gastgeber bekannt wird, dann schreiben Sie doch einen Kommentar zu dieser Bewertung. Dieser könnte in etwa so lauten:

Mit einem Gutschein für einen Blumenstrauß möchten wir uns für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Der Grund für die niedrige Wassertemperatur war ein defektes Heizelement. Leider konnte ein entsprechendes Ersatzteil erst nach einer Woche geliefert und installiert werden. Dieses Problem ist nun behoben und wir würden uns freuen, Sie bald wieder in unserem Haus begrüßen zu dürfen!

Jeder neue Gast der diesen Kommentar liest, weiß daraufhin, dass Sie als Gastgeber mit Kritik umgehen können und bestrebt sind eine Lösung zu finden. Der Gast sieht, dass für diese negative Beurteilung eine Begründung gab und dieser Fall sicher so schnell nicht wieder eintritt.


Ungerechtfertigte Kritik

Der Gastgeber kann bei ungerechtfertigter negativer Bewertung einen Konfliktfall öffnen.

Ärgerlich wird es für jeden Gastgeber sicher dann, wenn er zu unrecht von einem Gast negativ bewertet wird. QUALIFACTION® hat hier eine Lösung entwickelt. Der Gastgeber kann bei ungerechtfertigter, negativer Bewertung einen Konfliktfall öffnen und den Sachverhalt mit dem Gast über QUALIFACTION® via Kontaktformular klären.

Ein Beispiel für eine ungerechtfertigte, negative Bewertung wäre, wenn der Gast vor der Buchung darauf aufmerksam gemacht wird, dass es nachts zu Baulärm kommen kann. Als Entschädigung erhält der Gast bei dieser Buchung beispielsweise 50% Nachlass. Trotzdem beschwert er sich im Anschluss.


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